Dämpfung Klappen
„Bitte beachten Sie: Klappendämpfungen sind Verschleißteile. Ein Austausch ist erfahrungsgemäß innerhalb von 12 Monaten erforderlich und stellt keinen Mangel dar. Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren gilt selbstverständlich für Material- und Herstellungsfehler, nicht jedoch für den üblichen Verschleiß.“
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